Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Ab 13.06.2014 ist jeder außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossene Vertrag
belehrungspflichtig und widerrufbar. Damit unterliegen
Maklerverträge, die z. B. per E-Mail, Telefon oder Brief
geschlossen wurden, dem Widerrufsrecht und bedürfen
einer Widerrufsbelehrung.